Ergänzung zu unklaren Belegen: Der Kommentar zur Bedeutungsangabe

(Text in Arbeit)

in der Artikelstruktur (auch in der Graphik) fehlt:
Grammatikangabe zur Bedeutung
und
Grammatikkommentar zur Bedeutung
- ist das sinnvoll? - wenn ja, dann "Bedeutungsangabe", letzten Absatz ändern

 

Der Kommentar zur Bedeutungsangabe ist obligatorischer Bestandteil der Ergänzung zu unklaren Belegen und folgt in der Artikelstruktur direkt hinter der (die Polysemieangabe ersetzende) Angabe "Unklar)".

Verweisartikel enthalten per definitionem  weder  eine Bedeutungsbeschreibung noch eine Ergänzung zu unklaren Belegen und daher keinen Kommentar zur Bedeutungsangabe.

Der Kommentar zur Bedeutungsangabe ersetzt bei unklaren Belegen die Bedeutungsangabe. Im Kommentar zur Bedeutungsangabe wird sowohl die Unklarheit bei der Bedeutungsbestimmung benannt als auch - wenn möglich - eine Bedeutungsannäherung gegeben.

 

Beispiel

(zum Stichwort buschscheu, ein Beleg im Klassikerkorpus: Nicht furchtsam, Herr . . Läuffer! nicht furchtsam! Mein Sohn ist buschscheu genug; wenn der einen blöden Hofmeister bekommt, so ists aus mit ihm. Le Hof 13)

Im einzigen Beleg in den Texten des Korpus kann die Bedeutung des Wortes nur annähernd bestimmt werden, zumal das Wort auch außerhalb des Klassikerkorpus und in den Wörterbüchern nicht belegt ist. Anzunehmen ist eine dem Wort "scheu" nahestehende Bedeutung wie Bedeutung 10 von ↑blöd: 'ohne Selbstvertrauen im gesellschaftlichen Umgang und deshalb (unangemessen) zurückhaltend; schüchtern'.

 

 

 



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