Rente

Rente f.; [9] Aus mhd. rent(e) ‚Einkünfte, (Zins-)Ertrag‘ entlehnt aus gleichbedeutendem afrz. rente (zu lat. reddere ‚zurückgeben, abgeben, erstatten‘).
1) regelmäßige Einkünfte durch Steuern, Pachterträge aus Grundbesitz oder Zinsen auf Kapitalvermögen [Diese Einnahmeform ist sowohl Privatleuten als auch der Obrigkeit (als Grund- oder Landesherr) möglich]. Als ich achtzehn Jahre alt war, gab mir der Vater einen Teil meines Eigentumes aus der Erbschaft vom Großoheime zur Verwaltung. Ich hatte bis dahin kein Geld zu regelmäßiger Gebarung gehabt [...]. Von nun an aber, sagte der Vater, werde er mir am ersten Tage eines jeden Monats eine bestimmte Summe auszahlen [...]. Ich verfahr mit der Rente, welche mir der Vater ausgesetzt hatte, gut. [...] Deshalb wurde meine Rente vergrößert. Der Vater zahlte sie mir von nun an auch nicht mehr monatlich, sondern vierteljährig aus, um mich an größere Zeitabschnitte zu gewöhnen. [...] Er gab mir nicht die ganzen Zinsen von der Erbschaft des Großoheims, sondern nur einen Teil, den andern Teil legte er zu der Hauptsumme, so daß mein Eigentum wuchs, wenn ich auch von meiner Rente nichts erübrigte. (Stf Nso 21f.).

Heute die allgemein übliche Kurzform für Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung als Lebensunterhalt nach dem Erwerbsleben (↑Rentner). Die noch junge Wortbildung „Sofortrente“ (für die besondere Form eines monatlich ausgezahlten Lottogewinns) zeigt, wie sehr die vom Lebensalter völlig unabhängige Bedeutung des Wortes Rente verblaßt ist.