Die Belegzahlangabe

(Text in Arbeit)

Die Belegzahlangabe ist Teil der Formbeschreibung. Sie gehört für alle Vollartikel zu den obligatorischen Artikelpositionen. Verweisartikel enthalten keine Belegzahlangabe.

[folgenden Absatz ganz streichen?!]
Bei Vollartikeln zu einem Wort (Lexem) folgt die Belegzahlangabe in der Artikelstruktur direkt hinter der Grammatikangabe zum Lemma oder - falls vorhanden - hinter dem Kommentar zur Grammatikangabe zum Lemma. Bei Vollartikeln zu Mehrwort-Wendungen (Phrasemartikeln) folgt die Belegzahlangabe entweder dem Grammatikkommentar zum Lemma oder, falls diese Artikelposition im aktuellen Artikel nicht gefüllt ist, direkt hinter der Lemmazeichengestaltangabe bzw. hinter den eventuell vorhandenen Formvariantenangaben.

Die Belegzahlangabe gibt die Anzahl der in den Korpustexten zum »Klassikerwörterbuch« gefundenen Belege (Fundstellen) zu einem Lemma (Stichwort; in all seinen Wortformen und Formvarianten) in Form einer Kardinalzahl an.

 

Beispiel

Das Adjektiv bzw. Adverb »lecker« kommt in den Korpustexten an 23 Stellen vor, darunter in den Formen "leckere" und "leckerste". Der Artikel lecker beginnt daher wie folgt:

lecker Adj./Adv.; [23]

Da in den Artikeln des
»Klassikerwörterbuchs« nicht alle Belegstellen zitiert oder durch Belegstellenangaben genannt werden, kann dieser Zahl entnommen werden, wie oft das jeweilige Wort (Lexem) in den Korpustexten vorkommt.

 




powered by Sitelinkx