Die Bedeutungsangabe
(Text in Arbeit)
Die Bedeutungsangabe ist - bis auf Ausnahmen ###Link setzen zu "Sonderfälle" (unten)### - obligatorischer Bestandteil jeder Bedeutungsbeschreibung und folgt in der Artikelstruktur entweder direkt hinter der Polysemieangabe oder hinter der (fakultativen) Grammatikangabe zur Bedeutung bzw. dem (fakultativen) Grammatikkommentar zur Bedeutung.
Verweisartikel enthalten per definitionem keine Bedeutungsbeschreibung und daher keine Bedeutungsangabe.
Bei Vollartikeln zu Funktionswörtern, zu Schimpfwörtern bzw. Kraftausdrücken und bei nicht zu klärenden Bedeutungen entfällt die Bedeutungsangabe (siehe unten Sonderfälle ###Link setzen###). An ihre Stelle tritt der Kommentar zur Bedeutungsangabe als obligatorisches Element.
Die Bedeutungsangabe ist eine Angabenklasse, mit der vom Lexikographen die Inhaltsseite (Bedeutung oder Funktion) des Lemmazeichens erläutert wird. An dieser zentralen Position des Wörterbuchs erläutert der Lexikograph das, was er als gesicherte Erkenntnis über die Bedeutung des Explanandums (des zu erklärenden Wortes oder Phrasems) ansieht. Lexikographische Vermutungen und Kommentierungen gehören dagegen in den Kommentar zur Bedeutungsangabe. In den Artikeln des »Klassikerwörterbuchs« werden zwar nur die im Klassikerkorpus belegten Bedeutungen angegeben, die Bedeutungsangabe selbst ist jedoch bezogen auf die Langue, d. h. auf die zum jeweiligen Zeitpunkt im deutschen Sprachgebiet intersubjektiv gültige Semantik und Verwendungsweise des jeweiligen Wortes. Zudem kann im Allgemeinen Kommentar darauf hingewiesen werden, daß eine im Bearbeitungszeitraum übliche Bedeutung in den Texten des Klassikerkorpus (zufällig) fehlt.
Die Bedeutungsangabe im »Klassikerwörterbuch« erfolgt möglichst in Form einer Paraphrase, d. h. einer satzähnlichen Umschreibung (beispielsweise zu dem Wort blöd: von schwacher Sehkraft), nicht nur durch Angabe von Synonymen bzw. Wortäquivalentangaben (im Beispiel: kurzsichtig), die allerdings erläuternd hinzutreten können.
Beispiel
Eine der Bedeutungsangaben im Artikel blöd lautet:
von schwacher Sehkraft, kurzsichtig
(Siehe Beispielartikel blöd ###Link setzen###).
Orthographische Gliederungselemente in der
Bedeutungsangabe
Um bei komplexen Angaben die Möglichkeit unterschiedlicher Lesarten zu vermeiden, hat der Lexikograph bei der Formulierung der Bedeutungsangabe einige Vorgaben zu beachten:
- Elemente einer (logisch gleichwertigen) Aufzählung werden durch Semikolon abgetrennt. Beispiel (zum Wort auffrischen):
mit Hilfe von Fachleuten renovieren; restaurieren; sanieren - Sollen synonyme Teile der Bedeutungsbeschreibung als für einander einsetzbar gelesen werden, werden die Elemente durch Komma abgetrennt. Beispiel (zum Wort auffrischen):
mit Hilfe von Fachleuten renovieren, restaurieren, sanieren - allerdings werden leichte Bedeutungsnuancen in möglichst genau beschreibende Worte gefaßt. Beispiele:
bizarr, überladen und deswegen geschmacklos
nett, freundlich, aber auch zurückhaltend
... und trotzdem ...
... und dabei ... - um in der Bedeutungsangabe keine mehrwertige Logik zuzulassen, werden einzelne Komplexe durch Semikolon abgetrennt und Erläuterungen eingeklammert. Beispiel (zum Wort auffrischen):
renovieren; erneuern (zum Guten wie zum Schlechten) - Erklärungen stehen in Klammern dahinter. Beispiel (zum Wort auffrischen):
renovieren (sanieren) - Einschränkungen stehen in Klammern vorweg. Beispiel (zum Wort ökonomisch):
(übertrieben) sparsam
Sonderfälle
Funktionswörter
Funktionswörter sind Wörter, die im Gegensatz zu sogenannten Vollwörtern keine (oder eine sehr schwer erfaßbare) lexikalische Bedeutung tragen, sondern rein strukturelle (meist grammatische) Funktionen erfüllen. Dazu gehören:
Artikel, Pronomen, Hilfsverben, Präpositionen, Konjunktionen, Interjektionen, Partikeln.
Sie sind von geringer Anzahl, kommen jedoch häufig vor; sie gehören in jeder Sprache zum Grundwortschatz. Da keine Bedeutungen erklärt werden kann, wird stattdessen im Kommentar zur Bedeutungsangabe angegeben, daß es sich um ein Funktionswort bzw. um welche Art Funktionswort es sich handelt. Zudem werden die spezifischen Funktionen des Wortes, die Verwendungsweise und der Gebrauch beschrieben.
Beispiel
Der Kommentar zur Bedeutungsangabe im Artikel fy lautet:
fy Interj.; [1]
[...]
[tadelnder oder leicht verächtlicher Ausruf (in etwa dem heutigen "pfui" vergleichbar), in dieser Variante von vornehmen, adeligen Personen bevorzugt]
Schimpfwörter und Kraftausdrücke
Handelt es sich bei dem zu erklärenden Lemma um einen Kraftausdruck oder ein Schimpfwort (beispielsweise Hundsfott), entfällt die Bedeutungsangabe, da das Wort (oder Phrasem) nicht in einer inhaltlich zuzuweisenden Bedeutung, sondern in einer bestimmten, im Wörterbuchartikel zu klärenden Funktion verwendet wird. Statt einer Bedeutungsangabe erfolgt im Kommentar zur Bedeutungsangabe der Hinweis, daß es sich um ein Schimpfwort oder einen Kraftausdruck handelt, sowie die möglichst genaue Beschreibung der Funktion und Pragmatik des Ausdrucks (Anwendungsweise, mögliche Bezugsobjekte, individuelle und soziale Wirkung u. a.).
Beispiel
Im Artikel Hundsfott lautet der Kommentar zur Bedeutungsangabe :
[Schimpfwort, zumeist für einen feigen oder ehrlosen Mann. Es wird "für die höchste wörtliche Beschimpfung gehalten" (Ad II/1323). Die damals gültigen Vorstellungen von Ehre führten häufig dazu, daß eine Beleidigung dieser Art zur Satisfaktion (z. B. Duell) führte. "Wenn ein Student den anderen Hundsfott schimpft, so muß er sich schlagen" (BSS II/132).]
Nicht zu klärende Bedeutung
Findet sich in den Texten des Klassikerkorpus eine Belegstelle, in denen das Lemma in einer Weise verwendet wird, die nicht den sonstigen Bedeutungen des Wortes (oder Phrasems) entspricht, und ohne daß die Bedeutung lexikographisch geklärt werden kann, wird der Beleg einer gesonderten Bedeutungsbeschreibung zugeordnet. Diese Bedeutungsbeschreibung ist immer die letzte im Wörterbuchartikel. Sie enthält statt der Polysemieangabe die Angabe "Bedeutung unklar" ###oder: Unklar) ???, siehe "Ergänzung zu unklaren Belegen"###. Eine Grammatikangabe zur Bedeutung sowie ein Grammatikkommentar zur Bedeutung können erfolgen, wenn dies vom Lexikographen für sinnvoll erachtet wird, die Bedeutungsangabe dagegen entfällt. Stattdessen wird, wenn möglich, im Kommentar zur Bedeutungsangabe eine Bedeutungsannäherung angegeben.
Zur genaueren Erläuterung informieren Sie sich bitte bei: Ergänzung zu unklaren Belegen. ###Link setzen!###
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Die Bedeutungsangabe kann realisiert werden als:
- Bedeutungsparaphrasenangabe (BPA)
- Bedeutungsnuancierungsangabe (BNA)
- Bedeutungsspezifizierungsangabe (BspA)
- Synonymenangabe (SynA)
- Angabe eines semantischen Übergangs (AsemÜ)
Kombinationen sind möglich.
Bei Funktionswörtern tritt der Semantische Kommentar (SK), realisiert als Funktionsangabe (FktA), an die Stelle der Bedeutungsangabe.
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