Die Ergänzung zu unklaren Belegen
Die Ergänzung zu unklaren Belegen ist der vierte Abschnitt der Artikelstruktur des »Klassikerwörterbuchs«:
Formbeschreibung, Allgemeiner Kommentar (fakultativ), Bedeutungsbeschreibung, Ergänzung zu unklaren Belegen (fakultativ) und Differenzkommentar (fakultativ).
Die Ergänzung zu unklaren Belegen ergänzt den Abschnitt "Bedeutungsbeschreibung" und kann in jedem Vollartikel ein oder mehrmals erscheinen. Verweisartikel beinhalten per definitionem keine Bedeutungsbeschreibung und daher auch keine Ergänzung zu unklaren Belegen.
In der Ergänzung zu unklaren Belegen werden Belegstellen behandelt, in denen die Bedeutung des im Artikel zu erklärenden Wortes (Lemma) nicht geklärt werden konnte. Dabei geht es nicht um Wortverwendungen, bei denen fraglich ist, ob sie eher der einen oder einer anderen im Korpus belegten Bedeutung zugewiesen werden müßten. Vielmehr handelt es sich um solche Belege, bei denen klar ist, daß das Wort in keiner der sonstigen belegten Bedeutungen verwendet wird. Es bleibt aber unklar, wie die aktuelle Wortverwendung zu verstehen ist.
Die Ergänzung zu unklaren Belegen ist in ihrer Struktur an die Bedeutungsbeschreibung angelehnt und enthält wie diese sowohl obligatorische als auch fakultative Elemente. Im Unterschied zur Bedeutungsbeschreibung fehlt die Bedeutungsangabe. Dafür steht obligatorisch ein Bedeutungsangabenkommentar, der sowohl die Unklarheit beschreibt als auch - wenn möglich - eine Bedeutungsannäherung enthält.
Die Ergänzung zu unklaren Belegen besteht aus folgenden Angaben:
- statt einer Bedeutungsnummer (Polysemieangabe) die Angabe "Unklar"
- Grammatikangabe (fakultativ) [###fehlt in der Leiste rechts!!!]
- Grammatikkommentar (fakultativ) [###fehlt in der Leiste rechts!!!]
- Kommentar zur Bedeutungsangabe
- Belegbeispielangabe
- Belegstellenangabe
- Belegstellenkommentar (fakultativ) [###fehlt in der Leiste rechts!!!]
- hinterer semantischer Kommentar (fakultativ)
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