Der Grammatikkommentar zur Bedeutung

(Text in Arbeit)

 

Der Grammatikkommentar zur Bedeutung ist fakultativer Bestandteil jeder Bedeutungsbeschreibung und folgt in der Artikelstruktur direkt hinter der Grammatikangabe zur Bedeutung.

Verweisartikel enthalten per definitionem keine Bedeutungsbeschreibung und daher keinen Grammatikkommentar zur Bedeutung.

Wie die Grammatikangabe zur Bedeutung ist der Grammatikkommentar zur Bedeutung eine an das Lemmazeichen (Stichwort) in der jeweiligen Bedeutung adressierte Angabenklasse, mit der die vom Lexikographen ausgewählten und in der Grammatikangabe zum Lemma und/oder in der Grammatikangabe zur Bedeutung angegebenen Daten zur Grammatik ergänzt oder erläutert werden. Während die Grammatikangabe strengen formalen Vorgaben folgt, hat der Lexikograph sich im Kommentar zwar an die für das »Klassikerwörterbuch« gültigen Abkürzungen für grammatische Angaben zu halten, ist bei der Formulierung des Kommentars jedoch frei. Der Lexikograph kann Erläuterungen oder kommentierende Angaben zur Wortverwendung in der jeweiligen Bedeutung machen, die er als unerläßlich für das Verständnis der grammatischen Besonderheiten erachtet (siehe Beispiel 1 ###Link setzen###), oder die Grammatikangabe in einen größeren Verständniszusammenhang einordnen (siehe Beispiel 2 ###Link setzen###).

Bei Phrasemartikeln, in denen das Lemma aus einer Mehrwort-Wendung besteht, entfällt die Grammatikangabe zur Bedeutung. In diesen Fällen dient der Grammatikkommentar zur Bedeutung dazu, eventuelle Besonderheiten in der Phrasemverwendung, die nur in der jeweiligen Bedeutung auftreten, anzugeben (siehe Beispiel 3 ###Link setzen###). Zu solchen Besonderheiten gehören morphosysntaktische Restriktionen (Einschränkungen im Gebrauch des Tempus, des Numerus, der Frageform, der Negation oder Syntax), semantische Beschränkungen in der Besetzung von Subjekt- oder Objektstellen und andere Einschränkungen, wie die Klasse der verbindbaren Verben.

 

Drei Beispiele zur Veranschaulichung:

Beispiel 1

Das Verb abjagen ist im Bearbeitungszeitraum in der Bedeutung '(jemanden oder etwas) durch schnellen Lauf (vor allem durch Hetzen und Verfolgung) ermüden' gebräuchlich. In dieser Bedeutung entfällt das in der heute noch üblichen Bedeutung '(jemandem etwas) durch Verfolgung, List oder intensive Bemühungen (auch mit Gewalt) wegnehmen, rauben' notwendige Dativobjekt. Der Grammatikkommentar zur Bedeutung müßte lauten:

nur mit Akkusativobjekt ("jemanden abjagen")

 

Beispiel 2

Ein Wort wird in einer der im Klassikerkorpus belegten Bedeutungen im Bearbeitungszeitraum des »Klassikerwörterbuchs« zunächst als Masculinum und später als Neutrum verwendet. Die Grammatikangabe zur Bedeutung m./n. würde zu kommentieren sein:

m./n., Genuswechsel um 1800

 

Beispiel 3

Ein Phrasem kann in einer der im Klassikerkorpus belegten Bedeutungen nur in der Form der Negation gebraucht werden. Der Grammatikkommentar zur Bedeutung müßte lauten:

in dieser Bedeutung nur in Form der Negation verwendet

 

 



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