Die Bedeutungsbeschreibung

Die Bedeutungsbeschreibung ist der dritte Abschnitt der Artikelstruktur des »Klassikerwörterbuchs«:

Formbeschreibung, Allgemeiner Kommentar (fakultativ), Bedeutungsbeschreibung, Ergänzung zu unklaren Belegen (fakultativ) und Differenzkommentar (fakultativ).

Jeder Vollartikel enthält mindestens eine Bedeutungsbeschreibung: Die Zahl der Bedeutungsbeschreibungen ergibt sich aus der Zahl der in den Korpustexten des »Klassikerwörterbuchs« vom Lexikographen ermittelten Bedeutungen.

Verweisartikel beinhalten per definitionem keine Bedeutungsbeschreibung.

Eine Bedeutungsbeschreibung dient der Angabe und Erläuterung einer im Korpus enthaltenen Bedeutung des Lemmas (Stichworts) und der Information über die Verwendung des Wortes (oder Phrasems) in dieser Bedeutung. Die bedeutungsbezogenen Informationen weisen regelmäßig über das Korpus hinaus auf die allgemein übliche Verwendung des Wortes bzw. Phrasems im Bearbeitungszeitraum. Jede Bedeutungsbeschreibung enthält einen entsprechenden Beleg aus den Texten des Korpus.

Manche der Angaben einer Bedeutungsbeschreibung folgen strengen formalen Vorgaben (beispielsweise die - fakultative - bedeutungsspezifische Grammatikangabe), die jedoch kommentierend ergänzt werden können (wie mit dem Grammatikkommentar), andere Angaben haben von vorneherein kommentierenden Charakter (wie der Kommentar zur Bedeutungsangabe).

Eine Bedeutungsbeschreibung beinhaltet sowohl obligatorische als auch fakultative Elemente:

 

 



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