Formbeschreibung
Die Formbeschreibung ist der erste Abschnitt der Artikelstruktur des »Klassikerwörterbuchs«:
Formbeschreibung, Allgemeiner Kommentar (fakultativ), Bedeutungsbeschreibung, Ergänzung zu unklaren Belegen (fakultativ) und Differenzkommentar (fakultativ).
In der Formbeschreibung werden die formalen Aspekte des jeweiligen Stichworts festgehalten. Die Formbeschreibung kommt in jedem Wörterbuchartikel genau einmal vor und besteht aus folgenden Angaben:
- Stichwort (Lemmazeichengestaltangabe) mit den im Korpus belegten abweichenden Schreibungen (Formvariantenangabe)
- Angabe zur Wortart (Grammatikangabe zum Lemma)
- Kommentar zur Grammatikangabe zum Lemma (fakultativ)
- Anzahl der Belege in den Korpustexten (Belegzahlangabe)
- Verweis(e) auf andere Stichwörter (lexikographischer Verweis; fakultativ)
Diese Angaben erfolgen formalisiert, nur die Grammatikangabe zum Lemma kann ergänzend kommentiert werden (Kommentar zur Grammatikangabe zum Lemma).
Verweisartikel
Bei Verweisartikeln besteht die Formbeschreibung nur aus dem Stichwort (Lemmazeichengestaltangabe), einer Angabe zur Wortart (Grammatikangabe) sowie einem oder mehreren Verweisen auf ein anderes Stichwort (lexikographischer Verweis).
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